Am heutigen Tage wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama City, Panama vom 11.11.2020 zur Einschätzung vorgelegt.
Lesen Sie auch meinen weiteren Beitrag: https://dregeriplegal.de/2020/09/21/abmahnung-der-zierhut-ip-im-auftrage-der-frida-kahlo-corporation/https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnung-der-zierhut-ip-im-auftrage-der-frida-kahlo-corporation_180878.html Die Abgemahnte verteibt über einen eigenen Onlineshop u.a. Bekleidungstücke und Taschen. Zur Bewerbung einer Bauchtasche hat Sie in der Artikelüberschrift die Bezeichnung „Frida“ verwendet.Die FRIDA KAHLO CORPORATION ist u.a. Inhaberin der Wortmarke FRIDA, eingetragen beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter den Registernummern 017824905, 017988404, 018012874, 018250916.
Die Verwendung der Bezeichnung FRIDA verletze die Rechte der Abmahnerin. Denn die angebotenen Ware stamme nicht von der Rechteinhaberin und sei auch nicht von ihr autorisiert. Es läge daher schon eine unmittelbare Verwechslungsgefahr nach Art. 9 II a.) UMV, zumindest aber Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vor, Art. 9 II b.) UMV. Es sei eine markenmäßige Nutzung des geschützten Zeichens als Produktbezeichnung für identische Waren, für die die Marke Schutz genießt, gegeben.
Die Adressatin wird aufgefordert, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr unter dem Zeichen FRIDA Produkte anzukündigen, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Forderungen- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
- Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000€ (Angebot bei fristgemäßer Zahlung- Abmahnkosten in Höhe von 2.616,90 € (anstelle 3.379,50 €)
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail