In dieser Woche erreichte mich eine Beratungsanfrage zu einer Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für Festhalle Schottenhammel GmbH & Co. OHG.

In dieser Abmahnung wird das Anbieten von Tischreservierungen für die Festhalle Schottenhammel auf dem Oktoberfest 2025 über die Plattform www.kleinanzeigen.de gerügt.

In den Bedingungen der Abmahnerin heißt es:

7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Festhalle autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;

Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 450,00 €

 

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Soforthilfe-Tipps:

 

  • Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlungen leisten!

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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