In dieser Woche erreichte mich eine Beratungsanfrage zu einer Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für Festhalle Schottenhammel GmbH & Co. OHG.
In dieser Abmahnung wird das Anbieten von Tischreservierungen für die Festhalle Schottenhammel auf dem Oktoberfest 2025 über die Plattform www.kleinanzeigen.de gerügt.
In den Bedingungen der Abmahnerin heißt es:
7.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen (d.h. Reservierungsbestätigungen und/oder Einlassbändchen) durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Reservierungen öffentlich, insbesondere bei Auktionen und/oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Festhalle autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, oktoberfest-tischreservierungen.de, tischreservierung-oktoberfest.de etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen;
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 450,00 €
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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