Auch im Jahr 2026 werden Abmahnungen wegen des Anbietens bzw. Weiterverkaufs von Tischreservierungen für das Oktoberfest auf der Theresienwiese in München ausgesprochen. Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Heidelberg vor. Diese handelt im Auftrag der Ochsenbraterei Haberl OHG und richtet sich gegen das Angebot einer Tischreservierung für die Festhalle Ochsenbraterei auf einer nicht autorisierten Online-Verkaufsplattform, im vorliegenden Fall eBay.
Was wird in der Abmahnung vorgeworfen?
Beanstandet wird, dass eine Tischreservierung für die Festhalle Ochsenbraterei auf dem Oktoberfest 2026 außerhalb der offiziellen Zweitmarktfunktion der Ochsenbraterei zum Verkauf angeboten und/oder verkauft worden sei.
Die LDM Rechtsanwälte berufen sich dabei auf die Reservierungsbedingungen der Ochsenbraterei. Danach sind die Reservierungen personalisiert und dürfen grundsätzlich nicht über nicht autorisierte Plattformen weitergegeben oder zum Verkauf angeboten werden.
Insbesondere wird auf ein vertragliches Weiterverkaufsverbot verwiesen. Nach Auffassung der Abmahnerin sind Tischreservierungen außerhalb der offiziellen, vom Veranstalter vorgesehenen Weitergabemöglichkeit nicht verkehrsfähig. Dies soll sowohl für entgeltliche Verkäufe als auch bereits für Verkaufsangebote auf Plattformen wie eBay gelten.
Welche Forderungen enthält die Abmahnung?
Die mir vorliegende Abmahnung fordert insbesondere:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung;
- die Unterlassung künftiger Angebote oder Verkäufe von Tischreservierungen außerhalb der offiziellen Zweitmarktfunktion;
- die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 €;
- für den Fall einer verspäteten oder unvollständigen Reaktion die gerichtliche Durchsetzung weiterer Ansprüche.
Daneben werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 140,90 € berechnet. Nach dem Vergleichsangebot der Ochsenbraterei sollen diese jedoch nicht zusätzlich verlangt werden, wenn die geforderte Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben und die Vertragsstrafe von 750,00 € rechtzeitig gezahlt wird.
Ist die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben?
Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Eine solche Erklärung kann weitreichende und langfristige Verpflichtungen begründen. Bei einem zukünftigen schuldhaften Verstoß droht eine Vertragsstrafe, deren Höhe die Ochsenbraterei nach billigem Ermessen bestimmen soll. Zwar sieht die Erklärung eine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit vor, dennoch sollte vor einer Unterschrift genau geprüft werden,
- ob überhaupt ein Verstoß vorliegt,
- ob die geltend gemachten Reservierungsbedingungen wirksam einbezogen wurden,
- ob die geforderte Unterlassungsverpflichtung inhaltlich zu weit gefasst ist und
- ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll oder erforderlich ist.
Die bloße Löschung eines Verkaufsangebots beseitigt nach der Argumentation der Abmahnerseite die Wiederholungsgefahr nicht automatisch. Gerade deshalb ist eine besonnene und fristgerechte rechtliche Reaktion wichtig.
Vertragsstrafe von 750,00 € – muss gezahlt werden?
Die Ochsenbraterei fordert in der aktuellen Abmahnung eine Vertragsstrafe von 750,00 €. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung geschuldet ist, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
Eine vorschnelle Zahlung kann die eigene Rechtsposition beeinträchtigen. Ebenso kann ein vollständiges Ignorieren der Abmahnung erhebliche Risiken verursachen.
Soforthilfe bei einer Abmahnung der LDM Rechtsanwälte
Wenn Sie eine Abmahnung der LDM Rechtsanwälte im Auftrag der Ochsenbraterei Haberl OHG erhalten haben, sollten Sie insbesondere Folgendes beachten:
- Fristen unbedingt beachten.
- Die Abmahnung und die Anlagen vollständig sichern.
- Das beanstandete Online-Angebot dokumentieren bzw. vorhandene Unterlagen und Nachrichten sichern.
- Die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
- Keine vorschnellen Zahlungen leisten.
- Keine unüberlegten Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben.
- Die Angelegenheit zeitnah rechtlich prüfen lassen.
Abmahnung erhalten?
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