Anlässlich des Franz Beckenbauer Supercup 2026 wurde mir eine aktuelle Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zur anwaltlichen Vertretung übermittelt. In dem Abmahnschreiben der RuhrKanzlei wird ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot gerügt. Konkret sollen Eintrittskarten für Spiel gegen den FC Bayern München im Franz Beckenbauer Supercup 2026 über die nicht autorisierte Zweitmarktplattform Kleinanzeigen angeboten worden sein. Vielen Privatanbieter ist nicht bekannt, dass es untersagt ist Eintrittskarten außerhalb der offiziellen Zweitmarktplattform des BVB anzubieten.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 354,00 €
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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